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Geschrieben von Martina Becker (Präsidentin)
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Zum Procedere einer Aufnahme in den HPV:
Die Aufnahme wird bei der Geschäftsstelle des HPV schriftlich (Aufnahmeformular) beantragt unter Beifügung der Satzung des Vereins und eines Auszuges aus dem Vereinsregister. Die Satzung und die Ordnungen des HPV finden sich auf der homepage des HPV unter der Rubrik "Verband - Satzung".
Aufgenommen wird ein Verein durch Beschluß der Landesversammlung. Die Versammlung tagt jeweils am 2. Samstag im Februar. Ein Vereins-(Abteilungs-)vertreter muß dabei anwesend sein und ist gebeten, den Verein kurz vorzustellen. Ein Stimmrecht erhält das neue Mitglied dann für die Versammlung im darauffolgenden Jahr.
Die Gebühren für eine Mitgliedschaft im HPV betragen derzeit € 14,-- pro Jahr, berechnet für jeden Lizenznehmer; hinzu kommen Lizenzgebühren des Deutschen Pétanque Verbandes in Höhe von € 12,-- pro Jahr und Lizenznehmer. Für die Aufnahme von Vereinen gilt eine Mindestzahl von sieben Spielern, für die Beiträge zu entrichten sind, gleichgültig, ob die Lizenzen tatsächlich angefordert werden oder nicht. Für die Aufnahme von Spielgemeinschaften (= nicht eingetragene Vereine) gilt die Mindestzahl von zehn Spielern.
Zum Ligaspielbetrieb: Zum 15.3.jeden Jahres sind Mannschaften, derzeit bestehend aus sieben SpielerInnen bei der Geschäftsstelle zu melden. Neue Mannschaften beginnen in der 4. Hessenliga (wir haben in Hessen eine vierstufige Liga, die beiden unteren getrennt nach Süd- und Mittelhessen). Bedingung für die Teilnahme an der Liga ist weiter, daß die neue Mannschaft an einem Regelkurs teilnimmt (ca. dreistündig, mit mindestens drei Spielern der gemeldeten Mannschaft). Die Gebühr für die Teilnahme an der Liga beträgt derzeit € 15,-- pro Team und Jahr.
Nach dem Beschluß der Landesversammlung hat jeder Verein einen Schiedsrichter zu stellen. Für Neumitglieder gilt eine Karenzzeit von zwei Jahren, bis zu der ein Mitglied die Ausbildung begonnen haben muß. Die Ausbildung der hessischen Schiedsrichter ist kostenlos und umfaßt derzeit zwei Wochenenden mit anschließender Prüfung. An die Schiedsrichterprüfung schließt sich ein Bewährungsjahr an, in dem der Anwärter zwei Praxiseinsätze absolvieren muß. Erst danach kann eine Ernennung erfolgen.
Für weitergehende Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Am besten bin ich über meine Privatnummer zu erreichen (AB) oder über 0162-9574050.
Martina Becker
Präsidentin Herbst 2007
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